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Inklusive Arbeitswelt
Ihr Inklusionsamt begleitet & hilft
Das Inklusionsamt berät und unterstützt Menschen mit Behinderung bei allen Fragen rund um Arbeit und Beruf. Ob Sie angestellt sind oder selbstständig arbeiten und egal, welche Hürden dabei auftauchen – bei Ihrem Inklusionsamt finden Sie die richtige Ansprechperson und die Fachleute für Ihr persönliches Anliegen. Das Ziel dieser Einrichtung: Unterstützung und Förderung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung und bei der Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Gut zu wissen: Das Inklusionsamt ist Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales (kurz ZBFS) und mit sieben Regionalstellen bayernweit vertreten. Online finden Sie das Inklusionsamt mit zahlreichen weiterführenden Infos auf der Website des ZBFS.
Rat & Tat für Inklusion im Beruf
Die Fachleute des Inklusionsamts beraten Beschäftigte und Selbstständige mit Behinderung. Das heißt konkret, sie können folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Das Inklusionsamt informiert und berät u. a. zu Fördermitteln, Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM), den Rechten von Beschäftigten mit Schwerbehinderung und zum besonderen Kündigungsschutz.
- Bei Bedarf begleiten Fachkräfte vom Technischen Beratungsdienst des Inklusionsamts und/oder eines vom Amt beauftragten Integrationsfachdienstes die Beschäftigten auch direkt am Arbeitsplatz und über längere Zeiträume.
- Von Arbeitsassistenz bis Hilfe bei der Beschaffung, Ausstattung oder Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes: Beim Inklusionsamt können Sie finanzielle Unterstützungen beantragen, die für Ihre Teilhabe am Arbeitsleben nötig sind.
Reinschauen lohnt sich: Ihr Inklusionsamt online
Vom Übergang aus der Förderschule in den Beruf bis zur medizinischen Beurteilung, von Kündigungsschutz bis Wohngeld: In den Online-Angeboten des Inklusionsamts (eingebettet in die Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales, ZBFS) finden Sie eine Fülle nützlicher Informationen für Menschen mit Behinderung. Außerdem können Sie hier Broschüren und Anträge direkt herunterladen und die Kontaktdaten aller bayernweiten Inklusionsämter in einer Übersicht nachlesen.
Zu Detail-Infos aus dem Bereich „Arbeitswelt und Behinderung“
Zu Detail-Infos aus dem Bereich „Menschen mit Behinderung“
Plus: Das umfangreiche Stichwortverzeichnis führt Sie genau zu dem Thema, das Sie suchen – inklusive nützlicher Adressen und Download-Angebote.
Der Integrationsfachdienst: Was ist das?
Bei Bedarf können Menschen mit Behinderung auch Integrationsfachdienste zur Unterstützung hinzuziehen. Sie werden je nach Arbeitsort und individuellem Fall vom Inklusionsamt oder anderen Kostenträgern beauftragt, z. B. der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung. Meist sind die Beraterinnen und Berater der Integrationsfachdienste sozialpädagogisch ausgebildet. Sie kommen direkt an den Arbeitsplatz und leisten konkrete, persönliche Unterstützung. Das heißt: Sie schlichten z. B. Konflikte im Team oder mit Vorgesetzten, helfen bei Anträgen für Fördermittel oder der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, beurteilen die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten mit Behinderung – und finden gemeinsam mit dem Team konkrete Hilfestellungen und Lösungen für den Arbeitsalltag.
Alle Infos: zum Leistungsangebot der Integrationsfachdienste
Faktenwissen: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll
- einer möglichen Arbeitsunfähigkeit vorbeugen,
- eine bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit überwinden,
- dazu beitragen, die Arbeitsplätze von Menschen mit und ohne Behinderung zu erhalten.
Arbeitgeber sind zum BEM verpflichtet, wenn ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Der oder die betroffene Beschäftigte hingegen ist nicht verpflichtet, das Angebot zum BEM anzunehmen.
Im Rahmen eines BEM wird z. B. geprüft, ob
- eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes (z. B. höhenverstellbarer Arbeitstisch, Hebelifter usw.) ein Rückenleiden lindern kann,
- die Arbeit so organisiert werden kann, dass stressbedingten Leiden vorgebeugt wird,
- nach einer Krebserkrankung eine Verringerung der Arbeitszeit für einen möglichst unbelasteten Wiedereinstieg sorgen könnte,
- eine stationäre medizinische Reha die Beschwerden nachhaltig verbessern und die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann.
Eine Broschüre der Initiative „Einfach teilhaben“ stellt ausführlich und anschaulich den gesamten Ablauf eines BEMs dar:
zur Broschüre „Schritt für Schritt zurück in den Job“ (PDF, 2,07 MB)
Ihre Service-Links
In unserer Service-Datenbank finden Sie die Unterstützungsangebote des Inklusionsamts mit Infos und Links. Sie sind speziell zusammengestellt für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.
Sie haben eine Behinderung oder chronische Erkrankung und Fragen rund um Beruf und Job?
Zu den Service-Angeboten des Inklusionsamts – für Menschen mit Behinderung
Plus: Spannende Job-Reports von Menschen mit Behinderung finden Sie hier:
Auf die Firmenkultur kommt es an: zur Geschichte der taubblinden Buchhalterin Diana F.
Von Hartz IV zum Unternehmer: zur Erfolgsstory von Saliya Kahawatte.