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Inklusive Arbeitswelt

Vorurteile & Fakten

„Menschen mit Schwerbehinderung sind nicht so leistungsfähig, oder?“ – „Und unkündbar, habe ich gehört.“ Drehen wir der Gerüchteküche doch einfach mal den Strom ab. Hier finden Sie typische Vorurteile – und die Fakten.

Eine Frau am Industrie-Arbeitsplatz.

 

  • Stimmt nicht. Sofern sie dazu in der Lage sind, müssen Menschen mit Behinderung wie alle anderen auch ihren Lebensunterhalt verdienen.
  • Doch Arbeit ist mehr als „Lohn und Brot“. Sie ist die Grundlage von Selbstbestimmung und Selbstvertrauen, Zuversicht und mitunter auch Lebenssinn.
  • Alle Menschen haben das gleiche Recht auf Arbeit!
Junge Frau im Rollstuhl im Gespräch mit einem Kollegen.

 

  • Doch. Die Verpflichtung, Menschen mit Behinderung einzustellen, ist gesetzlich geregelt.
  • Arbeitgeber, die sie nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.
  • Doch viel schwerer wiegt die ethische Verantwortung, die Unternehmen und der öffentliche Dienst tragen.
  • Und nicht zu vergessen: Wenn Sie schon heute die Folgen des Fachkräftemangels spüren, sollten Sie sich in einer Bewerbergruppe umsehen, die ein enorm hohes Potenzial bietet.
  • Viele positive Beispiele zeigen, dass die berufliche Inklusion keine Utopie ist. Es gibt aber gemeinsam noch viel zu erreichen. Trauen Sie sich: Jeder Mensch ist es wert.
Mann am Schreibtisch vor Bücherregal.

  • Gute Nachricht: Menschen mit Behinderung brauchen keine „besondere“ Stelle.
  • Sie können an der Stelle eingesetzt werden, für die sie durch ihre Ausbildung, ihr Studium, ihre Berufserfahrung oder ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten geeignet sind.

  • Im Gegenteil: 60 Prozent der arbeitsuchenden Menschen mit Behinderung haben eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bericht: Blickpunkt Arbeitsmarkt, Mai 2018, „Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen“)
  • Gerade aufgrund ihrer Behinderung verfügen manche Menschen über besondere Fähigkeiten.
  • Und: Menschen mit Behinderung sind oft hoch motiviert und engagiert.

  • Oft haben Menschen mit Behinderung sogar geringere Fehlzeiten als ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung. (Quelle: Integrationsfachdienste in Westfalen-Lippe, Webportal, „Beratung bei der Personalauswahl“)
  • Viele Beschäftigte mit Behinderung sind im Job hoch motiviert und engagiert.
  • Bei hohen behinderungsbedingten Fehlzeiten sollte der Arbeitgeber das Inklusionsamt einschalten, um gemeinsam mögliche Ursachen zu finden und zu beheben.

 

  • Beschäftigte mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf 5 zusätzliche bezahlte Urlaubstage.
  • Für Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung unter 50 und gleichgestellte Beschäftigte gilt diese Regelung nicht.

  • Das ist nicht richtig. Viele Menschen mit Behinderung sind hoch leistungsfähig. Sie wollen zeigen, was in ihnen steckt.
  • Der zweite Blick lohnt sich: Geben Sie Menschen mit Behinderung eine Chance, sich zu beweisen.
  • 81 Prozent der Arbeitgeber sehen keine generellen Leistungsunterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Behinderung. (Quelle: Aktion Mensch, Inklusionsbarometer Arbeit 2013, Seite 22)

Die Aktion Mensch untersucht seit 2013 jährlich die Entwicklung der Inklusion in der Arbeitswelt. Das Inklusionsbarometer 2013 war eine erste Bestandsaufnahme. 2014 folgte eine Vertiefung, auch im Regionenvergleich. 2015 wurde u. a. die Situation von Beschäftigten nach Art ihrer Behinderung betrachtet.
Hier finden Sie Zahlen und Fakten der Aktion Mensch zum Thema Arbeit und können die Inklusionsbarometer Arbeit 2013, 2014 und 2015 herunterladen:

Inklusionsbarometer der Aktion Mensch

Eine Studie der AUDI AG in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen zeigt:

  • Teams aus Beschäftigten mit und ohne Behinderung sind innovativer.
  • Ältere Beschäftigte mit Behinderung schöpfen aus ihrer Erfahrung und machen weniger Fehler.
  • Es lohnt sich auch finanziell, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu beschäftigen.
  • Wichtig dabei: Aufklärungsarbeit, eine offene Kommunikation, Einbeziehung der Teams – und Führungskräfte, die eine inklusive Haltung vorleben.

Mehr erfahren über die Audi-Studie

Abstimmung im Team: Mehrere Hände deuten auf große Papierbögen.

  • Richtig ist: Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellte Beschäftigte stehen unter einem besonderen Kündigungsschutz. Geregelt ist er im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (§ 168 ff. SGB IX).
  • Dieser Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung gilt erst, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.
  • Will ein Unternehmen einem Beschäftigten mit Behinderung kündigen, muss es das zuständige Inklusionsamt einschalten und die Zustimmung zur Kündigung beantragen. Im Schnitt erteilen die Inklusionsämter in rund 80 Prozent aller Fälle ihre Zustimmung.
  • Alternativ bringt das Inklusionsamt beide Parteien an einen Tisch und erarbeitet mit ihnen eine Lösung. Beispiel: Ein Mitarbeiter hat hohe Fehlzeiten. Statt ihn zu entlassen, gestaltet das Unternehmen seinen Arbeitsplatz so um, dass die körperliche Belastung deutlich abnimmt. Prompt sinken die Fehlzeiten auf den Durchschnitt.
  • Wird einem Beschäftigten aus Gründen gekündigt, die nicht in seiner Behinderung liegen – z. B. wegen unentschuldigter Fehlzeiten –, greift der besondere Kündigungsschutz nicht, weil das Inklusionsamt seine Zustimmung zur Kündigung erteilt. 
Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags.

  • Nicht nur große Unternehmen beschäftigen erfolgreich Menschen mit Behinderung, sondern auch mittlere und kleine Betriebe.

Lernen Sie zwei Unternehmen kennen, die ihre Qualitätsführerschaft mit starken Teams immer wieder bestätigen:

Frankenraster: „Kein Wohlfühl-Unternehmen“

RO/SE: „Wenn’s pressiert, dann hauen alle rein“

  • Nicht unbedingt. Oft reichen schon einfache, wenig kostenintensive Maßnahmen aus.
  • Manchmal sind überhaupt keine Investitionen nötig, sondern z. B. nur einfache organisatorische Eingriffe.
  • Bei Bedarf kann das Inklusionsamt die behinderungsgerechte Umrüstung der Arbeitsplätze fördern.
  • Und was wiegt schwerer: Einen Arbeitsplatz für eine erfahrene, bewährte Fachkraft umzurüsten – oder auf dem umkämpften Arbeitsmarkt eine neue Kraft zu finden und einzuarbeiten?
Elektrorollstuhl fährt über kleine Rampe an Türschwelle.

Das müssen Sie auch nicht. Beim ZBFS-Inklusionsamt und den Integrationsfachdiensten finden Sie zu allen Themen rund um die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

  • Beratung durch fach- und sachkundige Teams
  • Begleitung durch eine feste Ansprechperson und
  • Informationen zu (ggf. zeitlich unbefristeter) finanzieller Förderung

Räumen Sie auf mit Vorurteilen: Auf den Versuch kommt es an!