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Inklusive Arbeitswelt
Häufige Fragen (FAQ)
Sie haben Fragen zur Inklusion in der Arbeitswelt? Hier haben wir Antworten auf typische Fragen zusammengestellt. Ergänzt werden die Beiträge durch Links zu weiterführenden Infos. Haben Sie auch eine Frage? Mailen Sie uns. Wir ergänzen regelmäßig die Frage-Antwort-Liste. Beachten Sie dabei bitte, dass sich Ihre Frage nicht auf einen Einzelfall beziehen sollte, sondern für viele andere Betroffene wichtig oder interessant ist.
Inhaltsverzeichnis
… von Menschen mit Behinderung und Angehörigen
Wer hilft beim Übergang von der Förderschule in den Beruf?
Unsere Tochter schließt übernächstes Jahr die Förderschule ab. Danach möchte sie nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, sondern eine Ausbildung machen, am liebsten in der Gastronomie. Wir trauen ihr zu, dass sie es schafft. Wer berät uns und wie können wir unser Kind optimal unterstützen?
Das bayerische Programm „Übergang Förderschule – Beruf“ soll Jugendlichen aus Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ neue Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen.
Teilnehmen können Förderschülerinnen und Förderschüler, die
- bisher in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingetreten wären
- sich mit Unterstützung jedoch voraussichtlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten können.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bis zu drei Jahre lang intensiv individuell unterstützt, von der Berufsorientierung bis zum Berufsstart.
Der Arbeitgeber ist (zu) weit entfernt: Was kann ich tun?
Seit einem Verkehrsunfall sitze ich im Rollstuhl. Ich habe eine Ausbildung zum Bürokaufmann abgeschlossen, aber mein Ausbildungsbetrieb konnte mich nicht übernehmen. Jetzt habe ich ein Angebot auf Festanstellung von einer tollen Firma. Das Problem ist nur: Ich wohne noch im barrierefreien Haus meiner Eltern, doch die Firma ist 45 Kilometer entfernt. Ich brauche ein Auto, das auf Handbetrieb umgerüstet wird. Oder eine Wohnung in der Nähe der Firma. Oder beides. Aber die Kosten kann ich nicht alleine stemmen …
Der zuständige Reha-Träger, die Arbeitsagentur oder gegebenenfalls das Inklusionsamt können Kfz-Hilfen bzw. Wohnungshilfen gewähren. Voraussetzung ist, dass ein Umzug, die behinderungsgerechte Anpassung einer Wohnung und/oder die Anschaffung eines Autos (nicht nur vorübergehend) die Eingliederung ins Arbeitsleben sichern.
Wer zahlt für Arbeitsassistenz?
Ich bin IT-Entwicklerin und habe ein großartiges Jobangebot bekommen. Einen Großteil der Abstimmung im Team könnte ich per E-Mail erledigen; ich kann auch Lippen lesen und sprechen. Für die wöchentlichen Meetings und für Treffen mit Kunden brauche ich aber Gebärdensprachdolmetschende. Wer trägt die Kosten?
Arbeitsassistentinnen bzw. Arbeitsassistenten lesen blinden Menschen vor, dolmetschen für gehörlose Beschäftigte und übernehmen z. B. Handreichungen für Menschen mit schwerer Körperbehinderung. Das Inklusionsamt zahlt für ihren Einsatz, wenn ein Mensch mit Behinderung mit ihrer Hilfe seine vertraglich geforderte Leistung erbringen kann.
Teilzeit nach Krebserkrankung: geht das?
Ich habe nach einer Krebserkrankung einen Grad der Behinderung von 60. Ich würde gern meine Arbeitszeit verringern, aber mein Abteilungsleiter meint, das sei nicht möglich; er drängt mich zur Kündigung. Was soll ich tun?
Wenn Sie Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung wegen Ihrer Schwerbehinderung nicht mehr komplett erbringen können, haben Sie in der Regel Anspruch auf Teilzeitarbeit. Voraussetzung ist, dass die Verringerung der Stundenzahl für Ihren Arbeitgeber zumutbar ist. Der Anspruch auf behinderungsbedingte Teilzeitbeschäftigung ist im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch festgeschrieben (§ 164 Abs. 5 SGB IX).
Wer hilft bei der Existenzgründung?
Ich bin stark sehbehindert und finde keinen Job. Aber ich weiß, dass ich fähig bin! Deshalb möchte ich mich mit einem Telefon-Büroservice selbstständig machen. Wo finde ich Rat – und gibt es vielleicht auch Darlehen oder Zuschüsse für meine Existenzgründung?
Schwerbehinderte Menschen können zinslose Darlehen und Zinszuschüsse erhalten, wenn sie sich selbstständig machen wollen. Hier finden Sie alle Infos zu Voraussetzungen, Fristen, den nötigen Unterlagen – und Ansprechpersonen in Ihrer Nähe:
… von Arbeitgebern und Personalverantwortlichen
Inklusion in KMU – geht das?
Ich führe ein Unternehmen mit 35 Beschäftigten. Müssen kleine und mittlere Unternehmen überhaupt Menschen mit Behinderung einstellen? Und wenn ja: Wie kann das klappen in meinem kleinen Betrieb?
Zweimal ja! Ja, Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Und ja, das kann sehr gut funktionieren. Zum einen, weil Sie z. B. beim ZBFS-Inklusionsamt Rat und tatkräftige Begleitung finden. Zum anderen, weil es vielfältige Fördermittel für die Inklusion am Arbeitsplatz gibt. Und vor allem, weil Menschen mit Behinderung keine „Belastung“ sind, sondern sehr oft starke Leistungsträger.
Wir möchten inklusiv ausbilden. Wie steigen wir ohne Risiko ein?
In unserem mittelständischen Unternehmen bilden wir jedes Jahr Azubis in der Produktion und in der Verwaltung aus. Wir engagieren uns schon immer sozial, v. a. mit Spenden. Wir haben auch einige leistungsgewandelte Beschäftigte. Nun möchten wir einen Jugendlichen mit Schwerbehinderung ausbilden. Wie packen wir das Vorhaben richtig an?
Zunächst: Toll, dass Sie künftig inklusiv ausbilden wollen! Auch in diesem Fall ist das Inklusionsamt eine gute Anlaufstelle. Hilfreich für beide Seiten ist ein Praktikum. Dann können Sie und der Jugendliche ohne Druck herausfinden:
- Wie erreicht der Jugendliche Ihren Betrieb?
- Welche Unterstützung (technisch, organisatorisch, personell) braucht er am Arbeitsplatz?
- Muss ein Arbeitsplatz umgestaltet werden?
- Muss das Umfeld angepasst werden (z. B. Türöffner, Rampe, rollstuhlgerechte Toilette …)?
- Welche Aufgaben kann der Jugendliche (nach fachlicher Einarbeitung) voraussichtlich übernehmen?
- Welche Fragen kommen im Team auf?
- Wie können Sie das Miteinander optimal gestalten?
- Und schließlich: Trauen Sie es sich zu (ggf. bei Bedarf mit fachlicher Begleitung und/oder finanzieller Förderung), den Jugendlichen zum Berufsabschluss zu führen?
Lesetipp: Bei der Initiative „Inklusion gelingt“ finden Sie viele Infos und Tipps zum Thema.
Erste Erfahrungen mit Inklusion sammeln: zu „Inklusion gelingt“
Arbeitsplatz umgestalten: Was muss ich beachten?
Wir möchten in unserer Firma eine Buchhalterin einstellen, die wegen einer Querschnittslähmung im Rollstuhl sitzt. Wir haben einen schwellenlosen Eingang und einen Lift. Aber was müssen wir rund um den Schreibtisch und in der Toilette beachten? Wer kann uns weiterhelfen?
Für alle Fragen rund um bauliche und technische Maßnahmen gibt es in Bayern zwei gute Adressen:
Der Technische Beratungsdienst des Inklusionsamts hilft dabei, Arbeitsplätze behinderungsgerecht neu einzurichten bzw. umzugestalten. Er berät auch über technische Arbeitshilfen. Anlaufstellen finden Sie in allen bayerischen Regierungsbezirken.
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer ist mit 18 Standorten bayernweit vertreten. Hier finden Sie Infos zu allen Fragen der Barrierefreiheit – von baulichen Maßnahmen bis zur Kommunikation.
Bei Bedarf beraten beide Anbieter auch vor Ort. Die Beratung ist kostenlos.
Kündigung trotz Schwerbehinderung: Ist das möglich?
Wir haben mehrere Beschäftigte mit Schwerbehinderung und können sagen: Alle Beteiligten sind sehr zufrieden. Aber mit einem neuen Kollegen gibt es jetzt Probleme. Er ist zunehmend unzuverlässig, kommt zu spät und fehlt öfter unentschuldigt. Gespräche und eine Abmahnung haben nicht geholfen. Wir denken inzwischen an eine Kündigung. Wäre sie trotz der Schwerbehinderung des Mitarbeiters möglich?
Liegen die Gründe nicht in der Schwerbehinderung eines Beschäftigten, so ist eine Kündigung grundsätzlich möglich. Dies gilt z. B. auch für betriebsbedingte Kündigungen. Am besten, Sie ziehen frühzeitig das Inklusionsamt hinzu.