Hauptinhalt

Inklusive Arbeitswelt

Ihr Inklusionsamt

Das Inklusionsamt berät Arbeitgeber und betriebliche Inklusionsteams, die Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen einstellen möchten oder bereits eingestellt haben. Bei allen Entscheidungen zum Thema Inklusion bietet das Amt Unternehmen und Personalverantwortlichen kompetente Unterstützung. Das Ziel: neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen und bestehende zu sichern.
Gut zu wissen: Das Inklusionsamt ist Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales (kurz ZBFS) und mit sieben Regionalstellen bayernweit vertreten. Online finden Sie das Inklusionsamt mit zahlreichen weiterführenden Informationsangeboten auf der Website des ZBFS.

Mitarbeiter im Inklusionsamt

Inklusion im Arbeitsalltag: Geht das überhaupt?

Viele Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind hoch qualifiziert und hoch motiviert. Sie können für zahlreiche Unternehmen fachliche Lücken schließen. Ob und wenn ja welche Anpassungen des Arbeitsplatzes nötig sind, wird jedoch von vielen Arbeitgebern überschätzt oder mit Skepsis betrachtet: Muss ich das ganze Büro umbauen? Müssen die anderen Mehrarbeit leisten, um der Kollegin oder dem Kollegen mit Behinderung zu helfen? Wer ersetzt mir Zusatzkosten? Die Folge: Viele Verantwortliche zögern oder schließen ganz aus, Menschen mit Behinderung einzustellen oder weiter zu beschäftigen.
Das Inklusionsamt will Missverständnisse und Bedenken ausräumen und individuelle Umsetzungslösungen anbieten. Deshalb bietet es Information und Beratung zu jeglichen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragen – sowohl für Unternehmen, die Inklusion bereits leben, als auch für solche, die noch darüber nachdenken.

Aha!

Das Inklusionsamt und die Arbeitsagentur arbeiten Hand in Hand:

  • Das Inklusionsamt hilft, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen oder ihre bestehenden Arbeitsplätze zu sichern.
  • Die Arbeitsagentur unterstützt Unternehmen, geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung zu finden.

Leistungen für Arbeitgeber

  • Das Inklusionsamt informiert, berät und begleitet Betriebe, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen oder bereits beschäftigen.
  • Arbeitgeber, die entsprechende Ausbildungs- oder Arbeitsplätze schaffen und/oder behinderungsgerecht ausstatten, können mit Darlehen, Zuschüssen und Prämien zur Unterstützung rechnen. Alle Informationen dazu erhalten Unternehmen bei ihrem zuständigen Inklusionsamt. Dort können sie auch die Förderanträge stellen.
  • Auch wenn der Arbeitsplatz eines oder einer Beschäftigten mit Behinderung gefährdet ist oder gekündigt werden soll, steht das Inklusionsamt allen Beteiligten mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Beschäftigte eine Behinderung erwerben

Die meisten Menschen kommen nicht mit einer Behinderung zur Welt, sondern erwerben sie erst im Laufe ihres (Arbeits-)Lebens – z. B. aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder Alterungsprozessen. Durch den demografischen Wandel und zunehmend ältere Beschäftigte wird die Zahl dieser Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiter steigen. Deshalb ist das Ziel von Inklusion in der Arbeitswelt nicht nur, Menschen mit bereits bestehender Behinderung neu einzustellen. Wichtig ist auch, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit erworbener Behinderung weiterzubeschäftigen. Das ist mehr als ein menschliches Entgegenkommen: Es rechnet sich auch für Arbeitgeber. Denn die Kosten für eine Wiedereingliederung werden teilweise oder ganz übernommen. Die Kosten bei der Neubesetzung einer Stelle hingegen können im fünfstelligen Bereich liegen.

Aha!

Der Technische Beratungsdienst des Inklusionsamts hilft dabei, Arbeitsplätze behinderungsgerecht zu gestalten. Die spezialisierten Beraterinnen und Berater – meist mit Ingenieursfachwissen – kommen direkt in die Unternehmen. Sie beurteilen, welche Hilfsmittel und Baumaßnahmen für die Beschäftigten mit Behinderung nötig sind, und helfen bei der Umsetzung. Notwendige Maßnahmen können z. B. Rollstuhlrampen, Toilettenumbauten, ergonomische Schreibtische oder auch Updates für Braillezeilen sein.

Angebote der Integrationsfachdienste

Bei Bedarf können Unternehmen zur Beratung auch Integrationsfachdienste (IFD) hinzuziehen. Sie werden je nach Unternehmensstandort und individuellem Fall vom Inklusionsamt oder anderen Kostenträgern beauftragt, z. B. der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung. Meist sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste sozialpädagogisch ausgebildet. Sie kommen direkt an den Arbeitsplatz und leisten konkrete, persönliche Unterstützung vor Ort. Das heißt: Sie schlichten z. B. Konflikte im Team oder mit Vorgesetzten, sie schulen Beschäftigte im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung, sie beurteilen die Leistungsfähigkeit sowie die mögliche Minderleistung von Beschäftigten mit Behinderung – und finden gemeinsam mit dem Team konkrete Hilfestellungen und Lösungen für den Arbeitsalltag.
Mehr erfahren: zum Leistungsangebot der Integrationsfachdienste.

Lesetipp!
Leistungen im Überblick

Detaillierte Informationen zu allen finanziellen Fördermöglichkeiten und Beratungsangeboten für Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung bietet die ZB Info-Broschüre: „Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf“. Sie können diese Broschüre kostenlos bei Ihrem zuständigen Inklusionsamt bestellen – so wie viele weitere Broschüren zu anderen Inklusionsthemen. Hier können Sie den Leistungsüberblick als PDF herunterladen: zum Download der Broschüre „Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf.

Inklusionspreis „JobErfolg“

Kennen Sie schon den Inklusionspreis für Arbeitgeber, die überzeugt und erfolgreich Menschen mit Behinderung beschäftigen? Die Auszeichnung motiviert nicht nur intern, sondern hat auch eine positive Imagewirkung nach außen. Der Inklusionspreis „JobErfolg“ wird jedes Jahr im Dezember verliehen, Bewerbungsschluss ist in der Regel im Juni desselben Jahres.

Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Inklusionspreis „JobErfolg“.

Auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) lernen Sie unter Auszeichnung „JobErfolg“ alle bisherigen Preisträger kennen. Wenn Sie auch Ihr Engagement preiswürdig finden und sich für den „JobErfolg“ bewerben möchten, finden Sie hier weitere Informationen zu den Bewerbungskriterien.

Ihre Service-Links

In unserer Service-Datenbank finden Sie die Unterstützungsangebote des Inklusionsamts speziell zusammengestellt für Arbeitgeber – inklusive aller Direkt-Links:

Sie möchten Menschen mit Behinderung beschäftigen (oder tun es bereits) und haben Fragen?
Zu den Service-Angeboten des Inklusionsamts – für Arbeitgeber

Weitere Fakten und Hintergründe zum Thema Inklusion in der Arbeitswelt können Sie in der Broschüre „Inklusion in Bayern“ nachlesen. Dort finden Sie auch alle Kontaktdaten der regionalen Inklusionsämter.
Broschüre „Inklusion in Bayern“ herunterladen (PDF; 1,92 MB)

Oder lassen Sie sich von Personalverantwortlichen aus bayerischen Unternehmen inspirieren: 50 Prozent Behindertenquote – das ist machbar!
Zum Interview mit „RO/SE“-Chef Josef Brunner

Willkommen im Amt:
Zu den Inklusions-Erfahrungen am Finanzamt München