Hauptinhalt
Inklusive Arbeitswelt
Emblem „Inklusion in Bayern – Wir arbeiten miteinander“
Wir wollen die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben in Bayern voranbringen. Gemeinsam wollen wir mehr Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Noch mehr Arbeitgeber sollen bei der Umsetzung der beruflichen Inklusion aktiv mitwirken. Das Emblem „Inklusion in Bayern – Wir arbeiten miteinander“ zeichnet besondere Beiträge für die Teilhabe am Arbeitsleben in Bayern aus. Interessierte Unternehmen können sich bewerben.
Wofür steht das Emblem?
Das Emblem „Inklusion in Bayern – Wir arbeiten miteinander“ steht für konkrete, beachtliche Beiträge zur Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Es ist einerseits Anerkennung, andererseits auch Ansporn, noch mehr für die Teilhabe am Arbeitsleben zu tun. Das Emblem ist aber explizit keine Zertifizierung.
Galerie: ausgezeichnete Arbeitgeber
Sie sind bereits aktiv? Bewerben Sie sich!
Sie engagieren sich bereits durch einen konkreten, beachtlichen Beitrag für die Teilhabe am Arbeitsleben in Bayern?
Dann können Sie kostenfrei ovale Metallschilder in den entsprechenden Größen DIN A4 und A3 erhalten, die sich zum Anbringen in und an Gebäuden und Türen eignen. Ist die Befestigung eines Metallschilds nicht möglich, können wir Ihnen einen beidseits bedruckten ovalen (Fenster-)Aufkleber aus Adhäsionsfolie in den entsprechenden Größen DIN A4 und A3 zukommen lassen. Ebenso können Sie das Emblem als Element oder Banner für Ihre Webseite, Ihren E-Newsletter oder Ihre E-Mails, Plakate, Poster oder Flyer nutzen; das Signet steht in Web- oder Druckauflösung zur Verfügung.
Kriterien für die Vergabe des Emblems
Ob Ihr Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben mit dem Emblem „Inklusion in Bayern – Wir arbeiten miteinander“ geehrt werden kann, prüfen wir anhand folgender Kriterien – wobei zu beachten ist, dass sich diese Auflistung nicht abschließend und nicht kumulativ versteht:
- Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, obwohl keine Beschäftigungspflicht besteht
- Besonderes Engagement für sinnesbehinderte, psychisch behinderte oder ältere schwerbehinderte Menschen
- Besondere Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen, deren Wirksamkeit heute noch sichtbar ist, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen
- Erhalt des Arbeitsplatzes im Betrieb oder der Dienststelle bei Wegfall des ursprünglichen Arbeitsplatzes
- Einrichtung von Teilzeitarbeit für schwerbehinderte Menschen
- Beschäftigung von schwerbehinderten Frauen
- Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher (innerbetrieblich oder betriebsübergreifend) sowie ihre Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss
- Vorliegen einer Integrationsvereinbarung
- Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Übererfüllung der Beschäftigungsquote; Einhaltung der Beschäftigungsquote ist nicht alleine ausschlaggebend
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich! Schildern Sie uns, wie Sie bereits an der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung mitwirken. Wir freuen uns, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen!